Liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Artikel geht es um eindeutige Schaltgespräche, die Bezeichnung der Schaltgeräte / Betriebsmittel und die zugehörigen Schaltzustände.
In der Praxis können bereits Kleinigkeiten beim Schaltgespräch zu Missverständnissen und im schlimmsten Fall zu Fehlschaltungen, Versorgungsunterbrechungen und Unfällen führen, wie die
nachfolgenden Beispiele verdeutlichen.
- Trafo oder Abgang abschalten
- Erder rausnehmen oder einlegen
- Leistungsschalter öffnen
In unserer Serie möchten wir einen Überblick geben und Sie motivieren die folgenden Punkte bereits im Vorfeld zu beachten:
- Schaltgespräche werden zwischen einem Schaltauftragsberechtigten und einem
Schaltberechtigten geführt.
- Durch die Vorankündigung des Schaltgesprächs kann die Aufmerksamkeit erhöht werden, zum Beispiel: „Schaltauftrag“.
Das bedeutet: Jetzt volle KONZENTRATION / Aufmerksamkeit.
- Zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern sind Schaltaufträge, Freigaben bzw. die Verfügungserlaubnis vom Empfänger dem Schaltberechtigten vor Ort wörtlich zu wiederholen, und die Richtigkeitsbestätigung „in Ordnung“ vom Sender dem Schaltauftragsberechtigten abzuwarten.
Bei Schaltgesprächen sind alle Namen, Bezeichnungen und Tätigkeiten voll und eindeutig auszusprechen. Abkürzungen könnten für schriftliche Aufzeichnungen verwendet werden, wenn diese vereinbart
sind.
Jede Verwendung von Abkürzungen im Sprachgebrauch erhöht die Verwechslungsgefahr!
Bild: Schaltauftragsberechtigter gibt Schaltauftrag an den Schaltberechtigten
Benennung von Schaltgeräten und Schaltzuständen
Im Rahmen der Schaltsprache ist es unerlässlich, Schaltgeräte eindeutig zu benennen, so dass der Schaltberechtigte bereits aus der Bezeichnung Rückschlüsse auf die Funktion des Schaltgeräts
ziehen kann. Eine weitere Erhöhung der Aufmerksamkeit wird durch folgende Tätigkeitsbezeichnungen erwirkt:
Schalter ( Leistungs-, Lastrenn-, Erdungsschalter ) sind Betriebsmittel, die -entsprechend ihren Bemessungsdaten- an ihrem Einbauort auftretenden Beanspruchungen gewachsen sein
müssen und die gefahrlos für den Schaltberechtigten und das Gerät selbst betätigt / geschaltet werden können.
Schalter die Ströme schalten können werden ein- und ausgeschaltet.
Trennschalter sind Geräte zum (annähernd) stromlosen Schalten. Im geöffneten Zustand erfüllen sie die Bedingungen für Trennstrecken.
Trennschalter werden geschlossen und geöffnet.
Ein Schaltauftrag beinhaltet:
- Ort der Schaltung
- Spannungsebene und Anlagenteil
- Schaltgerät
- Tätigkeit / Schalthandlung
Zum Beispiel:
Im Umspannwerk A (Name)
20 kV Schaltfeld 5 (Name)
Leistungsschalter
Ein-schalten
Mehr Informationen zum Thema können Sie im VDE-Fachbuch: Schaltberechtigung für Elektrofachkräfte und befähigte Personen nachlesen.
Möchten Sie Ihr Fachwissen vertiefen und Erfahrungen mit Fachkollegen austauschen, besuchen Sie doch wieder einmal ein
Seminar.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen stets
NULL Unfälle durch NULL Fehlschaltungen für Ihre Gesunderhaltung.
Herzliche Grüße,
Ihr Peter Pusch und Florian Pusch