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23. Juli 2017
Der Unternehmer / Anlagenbetreiber muss ein geeignetes Organisationsmodell entwickeln, so dass der Betrieb zweckmäßig gegliedert ist, der Betriebsablauf funktioniert und die Verantwortungsbereiche klar bezeichnet und abgegrenzt sind. Die Führungspflichten des Unternehmers und der betrieblichen Vorgesetzten ergeben sich aus Gesetz und Rechtsprechung zum sicheren Betrieb elektrischer Anlagen. Dazu gehören das Bedienen, Prüfen und das Arbeiten.