Artikel mit dem Tag "5 sicherheitsregeln"



09. Juli 2019
Heute geht es um die Anwendung der 4-ten Sicherheitsregel: "Erden und kurzschließen". Diese Maßnahme ist sehr wichtig, weil mittels Sicherheitsregel 3 „Spannungsfreiheit feststellen“ mit dem Spannungsprüfer -genau betrachtet- lediglich die Betriebsspanungsfreiheit festgestellt wird. Um ein sicheres Erdpotenzial (Spannung null) an der Arbeitsstelle zu erreichen, muss ab einer Spannung von 1000V unbedingt geerdet und kurzgeschlossen werden.
04. April 2019
In dieser Serie geht es um die Anwendung der 5 Sicherheitsregeln. Aus gegebenem Anlass um die Regel 3 "Spannungsfreiheit feststellen". Der Blick in Unfallberichte offenbart leider zu häufig, dass gerade bei nicht ordnungsgemäßer Anwendung der 5 Sicherheitsregeln fatale Unfälle passieren. Das Bild zeigt einen zweipoligen Spannungsprüfer bis 1000 V, der von einem Monteur fälschlicherweise zum Prüfen der Spannungsfreiheit an einer 10 kV-Anlage zum Einsatz kam.
04. April 2019
In dieser Serie geht es um die Anwendung der 5. Sicherheitsregel "Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken". Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sind alle Arbeiten, bei denen eine Person mit Körperteilen, Werkzeug oder anderen Gegenständen in die Annäherungszone gelangt, ohne die Gefahrenzone zu erreichen.
22. September 2017
Seminar - Schaltberechtigung - Ormazabal - Pusch - Unterweisung - Elektrofachkraft - Krefeld -
Der Anlagenverantwortliche erteilt die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung für Arbeiten an einer elektrischen Anlage. Diese muss im Falle einer Unterbrechung der Arbeit, mit Ausnahme von kurzen Pausen, bei denen die Arbeitsstelle nicht verlassen wird, erneuert werden.
23. Juli 2017
Der Unternehmer / Anlagenbetreiber muss ein geeignetes Organisationsmodell entwickeln, so dass der Betrieb zweckmäßig gegliedert ist, der Betriebsablauf funktioniert und die Verantwortungsbereiche klar bezeichnet und abgegrenzt sind. Die Führungspflichten des Unternehmers und der betrieblichen Vorgesetzten ergeben sich aus Gesetz und Rechtsprechung zum sicheren Betrieb elektrischer Anlagen. Dazu gehören das Bedienen, Prüfen und das Arbeiten.